AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von ion international

Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (Kurse, Seminare, Workshops und Trainings sowie Projektarbeiten, Coaching, Consulting-Maßnahmen und Moderationen (im folgenden "Programme") sind schriftliche Erklärungen zwischen dem Kunden ("Auftraggeber") und ion international maßgebend.

1. Vertragsschluss

Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und ion international über die beiderseitig zu erbringen Leistungen bedürfen der Schriftform. Dieser Vertrag muss vor Programmbeginn von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sein und ion international vorliegen. Änderungen und/ oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Hierfür sind E-Mails, die das beidseitige Einverständnis ausdrücken, ausreichend.

2. Leistungen von ion international

ion international erbringt ihre Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/ oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistung werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und ion international im Einzelnen festgelegt. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern nach Seminaren findet grundsätzlich nicht statt. Ausnahmen müssen vorab schriftlich vereinbart sein.


3. Kosten/ Honorar/ Spesen

  • Alle Angebote verstehen sich als Nettoangebote, zuzüglich Reisekosten (0,65 €pro gefahrenem Km mit eigenem PKW) sowie der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen gesetzlichen MwSt. Sollte die An- und Abreise nicht mit dem eigenen PKW erfolgen werden die anfallenden Reisekosten in vollem Umfang an den Auftraggeber weiterbelastet.
  • Anfallende Übernachtungskosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Dies schließt auch notwendige Übernachtungen vor oder nach einem Termin ein.
  • Ein Tageshonorar wird je angefangenem Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstigen Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber und/ oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
  • Für die Dienstleistung am Tag der Durchführung des Programms wird ein Tageshonorar vereinbart.
  • Für Dienstleistungen an Samstagen wird ein Zuschlag von 25%, an Sonntagen von 50% auf das vereinbarte Honorar berechnet.
  • Für Coachingsessions gelten die separaten Honorarsätze des jeweiligen Vertrages mit dem Auftraggeber.
  • Leistungen, die vor Durchführung seitens ion international eingekauft werden müssen, werden im Vorfeld zur Zahlung fällig. Ansonsten ist das Zahlungsziel von Rechnungen seitens ion international 7 Tage. Rechnungen sind ohne Abzug zu begleichen.
  • Fällt ein Programm ganz oder teilweise aus, wird der Kunde benachrichtigt. Die bereits geleisteten Zahlungen werden umgehend erstattet.
  • Die vereinbarten Honorare werden pro Jahr um 5% erhöht.
  • Zusätzlich und nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber werden der Einsatz von zusätzlichen Materialien, zusätzlichem Equipment oder Co-Trainern dem Auftraggeber berechnet.

4. Storno durch den Teilnehmer/Kunden

  • Eine Stornierung durch den Kunden nach Vertragsschluss bedarf der Schriftform.
  • Eine Stornierung ist bis 8 Wochen vor Programmbeginn kostenfrei möglich.
  • Für Stornierungen bis 4 Wochen vor Programmbeginn werden 50% der vereinbarten Kosten/ Honorare fällig.
  • Für Stornierungen ab dem 27. Tag vor Programmbeginn werden dem Kunden 80% des Honorars in Rechnung gestellt.
  • Gleiches gilt bei der Nichtwahrnehmung des Programms durch den Kunden.
  • Eine nur zeitweise Teilnahme an Programmen berechtigt nicht zur Kosten-/ Honorarminderung.
  • Kann ein vom Kunden benannter Teilnehmer nicht an einem Programm teilnehmen, so kann der Kunde einen Ersatzteilnehmer benennen. Diese Änderung muss ion international umgehend mitgeteilt werden.


5. Storno durch ion international

  • Falls ion international wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht verschuldeten Umständen ihren Auftrag nicht wahrnehmen kann, teilt sie dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Ein weiterer Schadenersatz ist ausgeschlossen.
  • Bei einem Ausfall des Termins fallen keine Honorare an.

6. Technisches Equipment

  • Soweit nicht anders vereinbart, stellt der Auftraggeber die notwendige Technik für die Durchführung des Programmes bereit. Dazu zählen insbesondere Beamer, Leinwand, Flipcharts, Pinnwände, sowie bei Bedarf Verstärkeranlage.
  • Sollte dies dem Auftraggeber nicht möglich sein, so teilt er dies ion international so früh wie möglich mit, so dass eine passende Lösung gefunden werden kann. Anfallende Mehrgebühren werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

7. Verantwortungsregelung und Urheberrechte

  • Die Programme, einschließlich der Aktivitäten, werden in Eigenverantwortung des Kunden durchgeführt. Werden die Programme nicht im Hause des Kunden durchgeführt, ist der Kunde verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung und alle Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
  • Alle Programmunterlagen enthalten urheberrechtlich geschützte Daten. Alle Rechte bleiben vorbehalten. Es darf kein Teil ohne ausdrückliche Genehmigung von ion international reproduziert, verarbeitet, vervielfältig, verbreitet oder anderweitig genutzt werden.
  • Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/ oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
  • Der Auftraggeber informiert ion international vor und während des vereinbarten Programmes laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
  • ion international verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.
  • ion international ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • ion international behält sich vor, Ton- und Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit zu erstellen und diese in anderen Medien einzusetzen. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
  • Der Auftraggeber darf Aufzeichnungen in Ton, Bild oder Film nur mit schriftlicher Genehmigung durch ion international erstellen. Das Bereitstellen der Inhalte auf öffentlich zugänglichen Plattformen wie der Firmenhomepage, YouTube, etc. ist zu unterlassen.


8. Haftung

  • Im Fall von Programmabsagen oder Terminverschiebungen ist ion international nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse wird keine Haftung übernommen. ion international haftet nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch die Durchführung einer Schulung oder eines Programms entstehen, es sei denn, dass diese Schäden durch ion international vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit eine zwingende Haftung für ion international besteht.


9. Sonstige Bestimmungen

  • Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz von ion international. ion international ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht.
  • Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
  • Mündliche Abreden oder Nebenabreden sind nicht getroffen.
 
Kontakt
 
+49 (0)221 / 66 9999 39
Follow Us!
Bayenthalgürtel 40
50968 Köln